„Schus­ter, bleib´ bei Dei­nen Leis­ten!“

- Kei­ne Ver­trags­be­ra­tung durch Architekten/Ingenieure -

Ein Archi­tekt for­mu­lier­te für den Bau­herrn im Ver­trag mit dem Bau­un­ter­neh­mer eine Skon­to­klau­sel. Der Bau­un­ter­neh­mer wehr­te in der Aus­ein­an­der­set­zung mit dem Bau­herrn den von die­sem gel­tend gemach­ten Skon­to­ab­zug ab, weil die Skon­to­klau­sel unwirk­sam ist. Der Bau­herr nahm dar­auf­hin den Archi­tek­ten auf Scha­den­er­satz in Anspruch. Nach einer aktu­el­len Ent­schei­dung des BGH zu Recht:

Die Formulierung/Gestaltung von Ver­trags­klau­seln ist für Architekten/Ingenieure uner­laub­te Rechts­be­ra­tung, so dass hier­aus ein Scha­den­er­satz­an­spruch aus uner­laub­ter Hand­lung wegen Ver­sto­ßes gegen ein Ver­bots­ge­setz erwächst. Wenn und soweit hier­aus ein Scha­den ent­steht, ist der Architekt/Ingenieur also zum Scha­den­er­satz ver­pflich­tet.


Hin­weis für die Pra­xis

Die Ent­schei­dung ist rich­tig und dient ‑anders als teil­wei­se in Medi­en ver­tre­ten- nicht der Siche­rung von Anwalts­pfrün­den, son­dern dem Schutz der Architekten/Ingenieure. Ver­trags­ge­stal­tung ist kei­ne geschul­de­te Grund­leis­tung des Objekt­pla­ners. Den Vertrag/die Ver­trags­be­din­gun­gen muss der Bau­herr bei­stel­len, damit der Objekt­pla­ner die Ver­ga­be­un­ter­la­gen zusam­men­stel­len kann. Der Objekt­pla­ner erhält hier­für kein Hono­rar. Wegen des gesetz­li­chen Ver­bots und der Tätig­keit außer­halb des Leis­tungs­be­reichs besteht auch kein Ver­si­che­rungs­schutz für eine feh­ler­haf­te Ver­trags­ge­stal­tung. Rechts­be­ra­tung i.S.d. Geset­zes ist jede Rechts­an­wen­dung im kon­kre­ten Ein­zel­fall. Es ist eine Fra­ge der Zeit, bis die von Objekt­pla­nern übli­cher­wei­se erbrach­ten „Leis­tun­gen“ wie Kün­di­gun­gen wegen Män­geln vor der Abnah­me, Reak­tio­nen auf Behin­de­rung und Ver­zug etc. auch als uner­laub­te Rechts­be­ra­tung von Gerich­ten bewer­tet wird. Die Argu­men­te des BGH sind auch dar­auf anwend­bar. Der Objekt­pla­ner soll­te dem Bau­herrn emp­feh­len, für die­se im Pro­jekt not­wen­di­gen Bera­tungs­leis­tun­gen einen Anwalt hin­zu­zu­zie­hen.