Schlagwort: Mehrkosten

  • Mit­tei­lung der Behin­de­rung ist kei­ne Ände­rungs­an­ord­nung!

    - Kein Werk­lohn für Behin­de­rung - Das Kam­mer­ge­richt hat­te kürz­lich bei Bau­un­ter­neh­men noch Hoff­nung gemacht, haben das in der Mit­tei­lung des Auf­trag­ge­bers von Behin­de­run­gen durch Vor­ge­wer­ke eine “ande­re Anord­nung” i. S. d. § 2 Abs. 5 VOB/B läge, sodass dem behin­der­ten Unter­neh­mer Mehr­ver­gü­tungs­an­sprü­che wegen der Bau­zeit­ver­län­ge­rung zuste­hen wür­den. Der BGH hat die­ser Auf­fas­sung in einer aktu­el­len Ent­schei­dung vom 19. Sep­tem­ber 2024…