Kategorie: Bauträgerrecht

  • „Der Bau­trä­ger hat Zeit“

    - Kei­ne Regel­ver­jäh­rung von (nur) 3 Jah­ren für den Bau­trä­ger­lohn - Ein Bau­trä­ger for­der­te vom Erwer­ber etwas spä­ter als drei Jah­re nach der Abnah­me des Gemein­schafts­ei­gen­tums die Zah­lung der letz­ten Rate „nach Fer­tig­stel­lung“. Erwer­ber und die vor­in­stanz­li­chen Gerich­te hiel­ten den Anspruch des Bau­trä­gers für ver­jährt und wen­de­ten die sog. Regel­ver­jäh­rung von 3 Jah­ren nach §…